Klares Signal gegen Abmahnmissbrauch
Causa „Google Fonts“

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat im Musterverfahren zur „Google Fonts“-Abmahnwelle entschieden: Systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung gelten als rechtsmissbräuchlich. In solchen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung nach der DSGVO.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hatte das Verfahren für einen niederösterreichischen Mitgliedsbetrieb finanziert, um die Praxis prüfen zu lassen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Auslöser war eine Abmahnwelle im Sommer 2022, bei der tausende Betriebe wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf Websites ab-gemahnt wurden, verbunden mit pauschalen Forderungen von 190 Euro pro Website. Das Gericht stellte nun klar, dass die Klägerin Verstöße gezielt provozierte, um daraus finanzielle Vorteile zu ziehen. „Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht eine Linie, die bereits in mehreren erstinstanzlichen Urteilen vertreten wurde“, betont WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker den Erfolg der WKO. Sollte gegen das Urteil Berufung eingelegt werden, wird der niederösterreichische Unternehmer selbstverständlich auch weiterhin von der WKO unterstützt.











