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Für den Fall der Fälle

Foto: istock/schadamircudic

Es ist etwas passiert? Was Sie tun müssen, wenn in der Agentur ein Missgeschick passiert ist oder es ein Cybercrime-Delikt gab.

Der Gruppenvertrag der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation bietet kostengünstige Leistungen zu hervorragenden Konditionen. Sowohl die Berufshaftpflicht- als auch die Cyberversicherung sind genau auf die Bedürfnisse der Werbebranche zugeschnitten. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, gibt es zwei Schritte zu beachten:

Schritt 1
Bitte nehmen Sie Kontakt mit einer Referentin von M.B.P. Versicherungsmakler GmbH auf, entweder mit Lydia Kelovitz oder Sandra Wandrasch. Der unabhängige Versicherungsmakler ist der Vertreter gegenüber der Versicherungsanstalt und hilft den Geschädigten bei der Schadensabwicklung. Sie erfahren, welche Dokumente (z. B. Rechnungen etc.) die Versicherung benötigt.

Schritt 2
Die Schadensabwicklung selbst geschieht direkt über die HDI Versicherung. Die M.B.P. Versicherungsmakler GmbH begleitet Sie bis zum bestmöglichen Ergebnis!

Achtung: Bitte nehmen Sie nicht direkt mit der Versicherung Kontakt auf, das wäre ein unnötiger Zwischenschritt, da ohnehin auf den Versicherungsmakler verwiesen wird.

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