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Direktwerbe- und Adressenunternehmen

Foto: ginasanders © 123RF.com

Mit dem Sammelbegriff Direktwerbung wird jede Form geschriebener – vervielfältigter oder gedruckter – Werbemittel in Verbindung gebracht, die sich direkt an ausgewählte Empfänger richtet.

Darunter fallen alle persönlich adressierten Werbebotschaften, von der Postkarte bis zum Versandhauskatalog sowie unadressierte Flyer oder Prospekte, die im täglichen Sprachgebrauch als „Postwurfsendungen“ bezeichnet werden. Zur Direktwerbung zählen Warensendungen, ferner die „dreidimensionale“ Werbung mit Gegenständen, deren Streuung ebenfalls per Post oder als unadressierte Wurfsendung an ausgewählte Personen oder Gruppen erfolgt. Das Aufgabengebiet eines Direktwerbe- und Adressenunternehmens umfasst einen großen beratenden Teil – einen, der die Maßnahmen abwickelt und die laufende Direktwerbeaktion kontrolliert, und einen, der die Herstellung der zu versendenden Drucksorten übernimmt.

Weiters kommen die optimale Zielgruppenbestimmung für den Auftraggeber, die gestalterische sowie technische Beratung bei Direktwerbekampagnen sowie die Kooperation mit den Versandunternehmen (Post) hinzu. Außerdem fallen unter anderem die treuhändische Verwaltung von Kundenadressdateien unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes sowie die Bereitstellung von möglichst aktuellen Adressdateien und deren laufende Wartung sowie Telefonmarketing darunter.  Direktwerbefirmen und Adressenverlage unterscheiden sich grundsätzlich von „Adressenbüros“ (allgemeiner Fachverband des Gewerbes), die sich mit der Vermittlung von Adressen für Wohnungssuchende u.ä. befassen.

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