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BaFG und Newsletter?

Was Agenturen jetzt wissen müssen

Foto: iStock.com/baona

Am 28. Juni 2025 wird das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft treten. Es gilt unter anderem für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden und elektronische Kommunikationsdienste betreffen. Doch was bedeutet das für die Praxis

Das Thema Barrierefreiheit betrifft wesentlich mehr Menschen, als man denkt. Laut WHO gibt es weltweit ca. 1,3 Mrd. Menschen mit einer visuellen Behinderung; das sind rund 20 Prozent der Weltbevölkerung. In Österreich sind z. B. acht Prozent aller Männer farbenblind.

1. BaFG: Was ist neu?
Das BaFG basiert auf dem European Accessibility Act (EAA). Es bedeutet verkürzt gesagt, dass auch viele Newsletter in Zukunft barrierefrei sein müssen, sowohl was die Technik, das Design, aber auch die Inhalte betrifft. Doch es gibt Ausnahmen: Erstens gilt das neue Gesetz nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht für Newsletter im B2B-Bereich. Und zweitens sind Kleinstunternehmen von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Mio. Euro.

2. Von der Website zum Newsletter
Um auch Menschen mit einer Beeinträchtigung den Zugang zu den Informationen zu ermöglichen, gibt es für Websites schon lange umfassende Richtlinien. Im öffentlichen Bereich sind diese Vorgaben sogar großteils längst verpflichtend. Doch für Newsletter & Co. hat sich das bislang kaum durchgesetzt. Das ist insofern erstaunlich, als ja auch Menschen mit einer Behinderung auf E-Mails angewiesen sind und diese „lesen“ können müssen. Darüber hinaus erreichen Sie damit eine größere Zielgruppe! Denn wenn mehr Menschen Ihre Inhalte lesen können, vergrößert das Ihre Reichweite. Und mit etwas Glück auch Ihren ökonomischen Erfolg.

Barrierefreiheit sorgt für mehr Reichweite und für mehr Erfolg!

3. Kann man die Barrierefreiheit testen? 
Es gibt eine Fülle an (oft kostenlosen) Tools, mit denen man die Barrierefreiheit überprüfen kann. Eines der bekanntesten Tools ist WAVE (wave.webaim.org). Doch alle diese Tools wurden für Websites entwickelt. Sie überprüfen daher leider nicht alle Aspekte eines Newsletters. Und dieEs gibt eine Fülle an (oft kostenlosen) Ergebnisse sind auch nicht zu 100 Prozent selbsterklärend. Eine kostenlose und wertvolle Ausgangsbasis sind sie allerdings dennoch.

4. Einige konkrete Empfehlungen Barrierefreie E-Mails zu entwickeln, ist gar nicht so schwierig. Hier einige Empfehlungen:

  • Nehmen Sie bei Design und Farbwahl Rücksicht auf Farbenblindheit und Rot-/Grün-Schwächen.
  • Texte sollten ausreichend groß sein (mindestens 10 px) und der Zeilenabstand sollte ebenfalls nicht zu gering sein.
  • Die Kontraste müssen ausreichend sein (mindestens 4,5:1).
  • Texte sollten nicht zentriert oder im Blocksatz geschrieben werden. Linksbündiger Text ist immer noch am besten.
  • Bedenken Sie beim Layout, dass die Leserinnen und Leser den Inhalt zoomen können. Wenn Ihr Layout durch eine Vergrößerung „zerstört“ wird, ist es kein gutes Layout.
  • Beachten Sie, dass Bilder blockiert werden können (je nach Zielgruppe kann der Anteil durchaus bei 30 Prozent und mehr liegen). Ist der Inhalt auch bei blockierten Bildern noch erfassbar?
  • Buttons sollten ausreichend groß sein (mindestens 44x44 px). Auch sie sollten über einen ausreichenden Kontrast verfügen (mindestens 3:1).
  • Betreffzeilen sollten aussagekräftig, unterscheidbar und informativ sein.
  • Alle Texte sollten leicht lesbar sein: kurze Texte, keine unbekannten Fachbegriffe, keine unnötigen Fremdwörter, wenig verschachtelte Sätze usw.
  • Sorgen Sie für eine gute, sinnvolle Struktur Ihres Newsletters, z. B. durch Trennlinien, Abstände und/oder Hintergrundfarben.
  • Generell empfiehlt es sich, Layouts „responsive“ zu programmieren, damit sich die Inhalte automatisch an die Größe der Bildschirme anpassen. Das ist nicht nur für die Darstellung auf Smartphones sinnvoll, sondern kommt auch den Screen Readern entgegen.
  • Überschriften sollten technisch als solche erkennbar sein. Es reicht nicht, sie einfach fett und größer zu machen, sie müssen technisch korrekt als „Überschrift“ markiert sein.
  • Gestalten Sie die Linktexte aussagekräftig. Motto: Ein guter Linktext verrät, was die Leserin oder den Leser erwartet, wenn sie oder er auf den Link klickt.
  • Links sollten außerdem optisch klar als Links erkennbar sein.

Das Thema Barrierefreiheit betrifft wesentlich mehr Menschen, als man denkt.

5. Abschließender Tipp: Schließen Sie die Augen!
Besorgen Sie sich einen (meist kostenlosen) Screen Reader (z. B. NVDA) oder aktivieren Sie auf Ihrem Smartphone die „Bedienungshilfen.“ Und dann schließen Sie Ihre Augen und lassen Sie sich einen Test-Newsletter einfach einmal vorlesen. Dann werden Sie schnell erkennen, ob Sie nicht vielleicht ein klein wenig mehr Zeit in die Verbesserung der Barrierefreiheit investieren sollten.

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