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CSRD-Richtlinien

Eine Chance für die Werbebranche

Foto: iStock.com/:MTStock Studio

Die kürzlich veröffentlichte „Stop-the-Clock“-Richtlinie hat für Aufsehen gesorgt. Diese Richtlinie verschiebt den Beginn der Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre.

Die Einführung der CSRD wird dadurch aber nicht gestoppt – durch die Verschiebung haben Unternehmen nur mehr Zeit, sich gründlich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Das ist eine Chance für die Werbebranche.

Was ist die CSRD?
Die CSRD ist eine Erweiterung der bishe-rigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt von Unternehmen detaillierte Berichte über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG). Diese Berichte müssen extern geprüft werden, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Das Hauptziel der CSRD ist es, Investorinnen und Investoren und anderen Stakeholderinnen und Stakeholdern verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen und die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen.

Auswirkungen auf die Werbebranche
Die CSRD-Richtlinien haben direkte und indirekte Auswirkungen auf die Werbebranche. Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU sind direkt von den neuen Berichtspflichten betroffen. Diese Unternehmen müssen umfassende Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die auch die Praktiken ihrer gesamten Lieferkette umfassen. Dies bedeutet, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, die als Lieferanten oder Dienstleister für größere Unternehmen tätig sind, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen.

Direkte Auswirkungen
Für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU gelten die neuen Berichtspflichten ab dem Geschäftsjahr 2027 bzw. 2028. Diese Unternehmen müssen über ihre ESG-Praktiken berichten und dabei spezifische Themen wie den CO2-Fußabdruck, Energieverbrauch, Abfallmanagement, soziale Verantwortung und Unternehmensführung behandeln. Bei der richtigen Kommunikation dieser Maßnahmen kommen wir als werbetreibende Unternehmen ins Spiel.

Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie wurde am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Indirekte Auswirkungen auf KMU
KMU sind zwar nicht direkt berichtspflichtig, aber oft indirekt betroffen. Große Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, müssen nämlich von ihren Lieferantinnen und Lieferanten, einschließlich KMU, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen verlangen. Dies kann den CO2-Fußabdruck der gelieferten Waren oder Dienstleistungen sowie andere ESG-Daten umfassen, die für die Berichterstattung erforderlich sind.

Nicht-finanzielle Nachhaltigkeitberichterstattung im Lagebericht
Die nicht-finanziellen Informationen über ESG-Themen umfassen die Bereiche:

  • Umwelt: Informationen zu Klimaschutz, Energieverbrauch, Ressourceneinsatz, Abfallmanagement und Biodiversität.
  • Soziales: Berichte über Arbeitssicherheit, Gesundheit, Menschenrechte, Vielfalt und soziale Verantwortung.
  • Governance: Informationen zur Unternehmensführung, Korruptionsvermeidung, Managementvergütung und zu ethischen Geschäftspraktiken.

Diese Berichte sollen den Stakeholderinnen und Stakeholdern ein umfassendes Bild der Nachhaltigkeitspraktiken des Unternehmens vermitteln und die Rechenschaftspflicht erhöhen.

Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie, die am 16. April 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, verschiebt den Beginn der Berichtspflichten nach der CSRD für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU um zwei Jahre auf das Geschäftsjahr 2027 bzw. 2028. Diese Verschiebung ist eine Chance, die internen Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass die erforderlichen Daten korrekt und vollständig erfasst werden.

Chancen für die Werbebranche
Die neuen Berichtspflichten bieten nun der Werbebranche die Chance, Unternehmen bei der Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitspraktiken zu unterstützen und dabei das Markenimage zu stärken und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

KMU sind nicht direkt berichtspflichtig, aber oft indirekt betroffen.

  • Markenimage: Transparente und umfassende Nachhaltigkeitsberichte können das Markenimage stärken und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden gewinnen.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitspraktiken erfolgreich kommunizieren, können sich von der Konkurrenz abheben.
  • Neue Märkte: Nachhaltigkeitsberichte können Unternehmen helfen, neue Märkte zu erschließen und neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

Fazit
Die CSRD-Richtlinien verändern die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten müssen. Für die Werbebranche bedeutet dies neue Chancen. Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie gibt uns die Möglichkeit, unsere Kundinnen und Kunden gründlich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die Kommunikation der Nachhaltigkeitspraktiken zu optimieren. Indem wir uns gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die Nachhaltigkeitspraktiken transparent kommunizieren, erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern können auch das Vertrauen der Endkundinnen und -kunden gewinnen und das Markenimage unserer Kundinnen und Kunden stärken. 

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