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SVS: Sicherheits- und Gesundheitsberatung

Vor Ort möglich

Foto: iStock.com/AndreyPopov

Wenn ein Arbeitsunfall passiert oder eine Berufskrankheit vorliegt, prüft die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) alle Leistungen, sobald eine Unfallmeldung erfolgt ist und zahlt alle Geldleistungen aus der Unfallversicherung, wie z. B. Renten, direkt aus. Damit es gar nicht erst so weit kommt, steht Prävention bei der SVS an erster Stelle. Alle Selbstständigen können daher das kostenlose Sicherheits- und Gesundheitsberatungsangebot der SVS in Anspruch nehmen. Ist doch einmal etwas passiert, stehen die Rehabilitationsberater den Versicherten und ihren individuellen Bedürfnissen zur Seite.

Andauernder Stress und ungünstige Arbeitsbedingungen können die Gesundheit gefährden und erhöhen langfristig die Gefahr von Arbeitsunfällen. In Folge kommt es oft zu langen Ausfällen durch Arbeitsunfähigkeit, was enorme betriebswirtschaftliche Kosten – für Einzelpersonen und die Gesamtwirtschaft – verursacht. Ziel der SVS-Sicherheitsberatung ist es daher, zur Vermeidung von Unfällen und Vorbeugung von Berufskrankheiten beizutragen. Mit einem Bündel von Maßnahmen werden Selbstständige bei der Gestaltung von sicheren, gesunden und gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen begleitet, die dem Schutz der arbeitenden Menschen, aber auch der Verbesserung von Produktivität und Wettbewerbsbedingungen dienen.

Vor-Ort-Beratung: Arbeitspsychologie und Ergonomie
Die SVS-Sicherheitsberatung bietet allen Selbstständigen kostenlose Beratung vor Ort im Betrieb. Dazu zählt auch die arbeitspsychologische Beratung. Gemeinsam werden hier mit den ausgebildeten Arbeitspsychologen der SVS im Betrieb Maßnahmen entwickelt, um arbeitsbedingte Belastungen nach Möglichkeit zu reduzieren und Ressourcen zu stärken. Oft bringen schon einfache Maßnahmen, die kaum Geld kosten, viel Entlastung im Alltag. Anschließend begleiten und unterstützen die SVS-Sicherheitsberater deren Umsetzung. Besonderes Augenmerk der SVS-Sicherheitsberatung wird auf folgende Bereiche gelegt: Arbeitsaufgabe und Tätigkeit, Arbeitsklima, Ergonomie, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe sowie Organisation.  

Ablauf der Sicherheitsberatung
Die Anmeldung zur Sicherheitsberatung sowie die Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins erfolgen via E-Mail: dlz.sg@svs.at. Gemeinsam findet eine Vor-Ort-Erhebung der arbeitsbedingten Belastungen statt. In weiterer Folge werden Maßnahmen erarbeitet, um diese Belastungen zu minimieren. Die Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen mithilfe des SVS-Sicherheitsberaters. Danach gibt es einen telefonischen oder persönlichen Nachberatungstermin, sobald die Umsetzung erfolgt ist.

Online-Sicherheitscheck
Mit dem schnellen Online-Sicherheitscheck der SVS können Versicherte selbstständig den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen überprüfen und verbessern. Als Ergebnis liegt sofort eine erste Evaluierung vor, es gibt Tipps zur Behebung georteter Mängel und das Angebot, die SVS-Sicherheitsberater zur kostenlosen fachlichen Beratung zu aktivieren.

Kostenlose Vorträge und Kurse
Über Vorträge und Kurse werden relevante gesetzliche Bestimmungen leicht verständlich vermittelt. Die Themenbereiche reichen von allgemeiner Arbeitssicherheit bis hin zu spezifischen Fachbereichen. Ebenso gibt es in Impulsvorträgen praktische Sicherheitstipps von den SVS-Sicherheitsberatern.

Rehabilitationsberatung
Wenn dann doch einmal etwas passiert, sind die Rehabilitationsberater der SVS die ersten Ansprechpartner für die Hilfe zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit und für die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft. Im Anlassfall kommen die SVS-Rehabilitationsberater direkt zu Patienten in medizinische Einrichtungen, um Rehabilitationsmaßnahmen so früh wie möglich einleiten zu können. Sie stehen danach im Betrieb mit Rat und Tat zur Seite. Die Rehabilitationsberatung umfasst unter anderem die Vermittlung von Rehabilitationsaufenthalten, die Abklärung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, informiert über verschiedene Leistungsmöglichkeiten der Betriebshilfe und zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Weiters steht sie bei der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit oder Neuaufnahme zur Verfügung und berät über mögliche Zuschüsse bzw. Darlehen zur Adaptierung des Arbeitsplatzes. Damit der Versicherte wieder einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft einnehmen kann, werden zudem Maßnahmen der sozialen Rehabilitation, z. B. Zuschüsse bzw. Darlehen für die behindertengerechte Adaptierung der Wohnung, vermittelt.

Höherversicherung in der Unfallversicherung
Wenn Sie unfallversichert sind, haben Sie bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Die jährliche Bemessungsgrundlage für die Geldleistungen beträgt 20.841,95 Euro. Durch die Höherversicherung in der Unfallversicherung kann diese – gegen Bezahlung eines zusätzlichen Beitrags – erhöht werden, wodurch man bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in den Genuss höherer Geldleistungen kommt.

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