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Abgrenzung bei Versicherungen

Privat oder betrieblich?

Foto: iStock.com/PeopleImages

Homeoffice ist in aller Munde und für manche ein komplett neues Terrain. Das Arbeiten von zu Hause aus bewährte sich bei Kreativbetrieben immer schon – passende Infrastruktur und Technik, räumliche Gegebenheiten und persönliches Umfeld vorausgesetzt. Allerdings stellt sich die Frage nach den Versicherungen. Welche sind nötig und wer zahlt wann was?

Haushalts-, Betriebs-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind typische Produkte, die fast jeder einmal abgeschlossen hat. Bei Einpersonenunternehmen oder Firmen, die im Wohnungsverbund arbeiten, kann das zu Problemen bei der Abgrenzung führen. Denn: Wer kann in welchem Fall zur Kasse gebeten werden?

Personensparten
Prinzipiell gibt es ein Grundprinzip: Zahlt jemand etwas privat ein, dann erhält er die Versicherungsleistung privat ausbezahlt. Wenn die Versicherungsprämie über den Betrieb bezahlt wird, dann ist die Leistung aus der Versicherung dem Betriebsvermögen zuzuordnen (Abschreibung) und steuerlich zuzurechnen (gewinnerhöhend)!

Relativ einfach ist die Abgrenzung bei den Personensparten, also den versicherten Personen. Die Krankenversicherung ist privat. Sparformen wie Bausparen, Lebensversicherungen oder Fondssparpläne ebenso. Schwieriger wird es schon bei Risikoversicherungen. Hier ist die Unterscheidung wichtig, wofür sie dienen – wird ein Privatkredit aufgenommen oder soll die Familie abgesichert werden? Wenn ja, dann ist die Wertung privat. Wenn ein Unternehmer eine betriebliche Investition absichern möchte, dann gilt das als Betriebsausgabe. Bei einer Versicherungsleistung muss diese als Eingang in die Buchhaltung gelten. Ähnlich verhält es sich bei Betriebsunterbrechungsversicherungen im Fall von Krankheit oder Unfall.

Sachversicherungen
Bei den Sachversicherungen ist die Abgrenzung oft nicht so leicht. Einfacher ist es natürlich, wenn ein Betriebsobjekt oder gemietetes Lokal vorhanden ist – dann sind alle Anschaffungen, Umbauten usw. ohnehin eine reine Betriebsausgabe. Mehr nachdenken muss man, wenn sich die Arbeits- und Wirkungsstätte in der Wohnung oder im eigenen Haus befindet, wobei hier der bereits angesprochene Grundsatz angewendet wird: Wird etwas privat erworben, dann gehört es zum Privatbesitz und es muss dafür z. B. mit einer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung vorgesorgt werden. Dann wird eine mögliche Versicherungsleistung privat ausbezahlt. Wenn eine Investition über den Betrieb getätigt wird, muss dafür extra eine Versicherungsprämie bezahlt werden und es ist dem Betriebsvermögen zuzuordnen (Abschreibung). Wenn das der Fall ist, dann ist die Leistung aus der Versicherung dem Betrieb steuerlich zuzurechnen (gewinnerhöhend)!

Achtung
Aufpassen muss der Unternehmer bei kleinen Büros in der Wohnung. Hier muss mit dem Versicherer eine Zusatzklausel vereinbart werden, dass die gewerblich genutzten Geräte als mitversichert gelten. Generell deckt die Haushaltsversicherung nur indirekte Blitzschäden an E-Geräten. Der Nachweis ist oft mühsam, außer man hat eine E-Geräteversicherung abgeschlossen. Wenn die Geräte als Unternehmen gekauft wurden, gibt es keinen Anspruch von der Haushaltsversicherung. Hier wird unter anderem auch eine E-Geräteversicherung empfohlen.

Ähnliches gilt übrigens bei einer Rechtsschutzdeckung. Hier ist ebenso auf den Unterschied zwischen betrieblichem und privatem Risiko zu achten. Bei der Haftpflichtversicherung gilt es ebenso zu differenzieren. Die Gruppenversicherung der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation hilft dabei, sich erfolgreich vor fremden Forderungen zu schützen. Dabei geht es um Schäden an Dritten bei Missgeschicken, die leicht im Alltag von Agenturen passieren können. Abgedeckt sind damit unter anderem Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechten und mehr (siehe Infobox.)

Keinen Einschluss der Firmenhaftpflicht kann man in die Privathaftpflicht machen, da muss eine eigene Deckung veranlasst werden. Wenn der Schreibtisch im Wohnzimmer steht, gilt übrigens ebenfalls das eingangs erwähnte Grundprinzip: privat einbezahlt – Versicherungsleistung wird privat ausbezahlt; betrieblich einbezahlt – Versicherung ist dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Versicherungsverträge mit einem Profi durchzugehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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