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Förderungen abrufen

An die WKNÖ wenden!

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Fördermodelle, abhängig vom Bedarf. Die Fülle der Möglichkeiten ist groß – aber wo anfangen, ist die Frage. Sinn macht es auf alle Fälle, sich direkt an die Wirtschaftskammer zu wenden, denn die Förderexperten unterstützen Betriebe dabei, die passenden Förderungen für die aktuelle Unternehmenssituation zu finden. Welche Varianten gibt es außerdem?

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat das Förderservice geschaffen. Hier können Betriebe anrufen oder ein E-Mail schreiben und vorab nachfragen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wer die Öffnungszeiten nicht abwarten möchte, dem steht der Förder- und Beratungs-Check online 24 Stunden zur Verfügung. Hier durchläuft man einen kurzen Fragebogen und kann sich aussuchen, ob der Kontakt schriftlich oder telefonisch erfolgen soll.

Arten von Förderungen
Grundsätzlich sind die Förderungen in zwei Bereiche unterteilt: geförderte betriebswirtschaftliche Beratungen und klassische Förderungen (EU, Bund, Land). Bei den Beratungen gibt es typische Themenschwerpunkte wie Businessplan und Strategie, Marketing sowie Finanzierung und Organisation. Weiterführend stehen eine Umsetzungsbegleitung sowie eine Unternehmensaufstellung am Programm. Hinzu kommen Förderungen für Forschungs- und Innovationsvorhaben (TIP), Unterstützung bei der Internationalisierung oder Förderungen für Lehrlinge sowie die Ökologische Betriebsberatung. Interessant ist für viele die klassische Förderung, bei der es um nicht rückzahlbare Zuschüsse geht – abhängig vom Projekt. Weiters gibt es die Finanzierungshilfen, zu denen z. B. geförderte Kredite gehören, sowie Bürgschaften und Beteiligungen.

Förderstellen in Österreich: Wer fördert was?
Wirtschaftsförderungen vergibt in Österreich entweder der Bund oder das Land. Es gilt der Grundsatz „Bund vor Land“. Wenn der Bund z. B. eine Investition fördert, wird diese üblicherweise nicht zusätzlich vom Land unterstützt. Vor allem: Doppelförderungen sind nicht möglich. Das bedeutet, dass ein und dasselbe Projekt nur von einer Förderstelle gefördert werden kann. Es gibt in verschiedenen Bundesländern zu einzelnen Förderungsprogrammen eine Anschlussförderung. Ein weiterer Grundsatz lautet, dass zuerst die Förderung zu beantragen ist und erst danach mit dem Projekt begonnen werden darf. Für Projekte oder finanzielle Verpflichtungen, die bereits vor dem Antragsdatum begonnen wurden oder entstanden sind, gibt es nachträglich meistens keine Förderung mehr.

EU-Förderungen
Förderungen der EU werden in drei Bereiche geteilt. 1) Förderungen für Projekte in Österreich (meist Kofinanzierung). 2) Förderprogramme, die sich auf innovative, meist grenzüberschreitende Projekte beziehen und direkt über die EU beantragt werden und 3) Finanzhilfe für Drittländer. Förderungen aus Mitteln der EU werden in der Regel mit den nationalen Förderungen ausgeschüttet. Eine direkte Beantragung bei den Institutionen der EU ist nur in den wenigsten Fällen möglich.

Förderungen bei Neugründung, Betriebsnachfolge und Franchising
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) befreit Gewerbeanmelder, die zum ersten Mal in Österreich gewerblich selbstständig werden, von diversen Abgaben und Gebühren. Hinzu kommt, dass Betriebsnachfolger unter bestimmten Voraussetzungen Begünstigungen erhalten. Franchise-Nehmer müssen wirtschaftlich selbstständig bleiben, um die jeweiligen Jungunternehmer-Förderungsaktionen beantragen zu können.

Förderungen für Aus- und Weiterbildung
Hier zahlt sich ein Blick in die Bildungsförderungsdatenbank aus, in der österreichweite Fördervarianten abgerufen werden können. Die Suche kann gezielt für das Bundesland und die Zielgruppe gefiltert werden.

Förderservice: Wie läuft das ab?
Unternehmen können sich direkt im Förderservice in St. Pölten melden, um in Einzelgesprächen zu analysieren, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Termine gibt es auch in den jeweiligen Bezirksstellen, bei speziellen Finanzierungs- und Fördersprechtagen.

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