Presseinformation: KI RECHT einfach
Was darf KI eigentlich?

KI kann fast alles. Aber darf sie das auch? Bilder generieren, Texte schreiben, Stimmen imitieren oder fremde Werke nachahmen: Was technisch möglich ist, ist rechtlich noch lange nicht erlaubt. Mit „KI RECHT einfach“ macht die WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Schluss mit dem rechtlichen Rätselraten und liefert Antworten auf 13 brennende Rechtsfragen aus dem Agenturalltag.
Der europäische AI Act stellt die Branche vor neue Herausforderungen: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, Urheberrechte, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und vieles mehr. Mit „KI RECHT einfach“ bietet die Fachgruppe deshalb ein neues Service für ihre Mitgliedsbetriebe. Das Ziel: rechtliche Orientierung schaffen, Unsicherheiten abbauen und den sicheren Einsatz von KI im Agenturalltag erleichtern.
„KI eröffnet unserer Branche enorme Chancen. Gleichzeitig müssen Agenturen wissen, worauf sie sich rechtlich verlassen können. Genau hier setzen wir mit unserem Serviceangebot an: Wir wollen nicht nur auf neue Herausforderungen aufmerksam machen, sondern unseren Mitgliedsbetrieben mit ‚KI RECHT einfach‘ konkrete Hilfestellungen für den Arbeitsalltag bieten“, ist sich Andreas Kirnberger, Obmann der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, sicher.
Einordnung für den täglichen Einsatz von KI
Die Antworten wurden in Zusammenarbeit mit dem St. Pöltner Juristen Mag. Philipp Zeidlinger von der Kanzlei Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG erarbeitet und greifen konkrete Fragestellungen aus der Praxis auf. Statt komplizierter Gesetzestexte stehen verständliche Antworten für den täglichen Umgang mit KI im Mittelpunkt. „Der Einsatz von KI ist längst Teil des Arbeitsalltags in Werbung und Kommunikation geworden. Gleichzeitig bringen die neuen Vorgaben viele Fragen mit sich. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Anforderungen verständlich aufzubereiten und konkrete Orientierung für die Praxis zu geben“, ist Philipp Zeidlinger überzeugt.
Von Deepfakes bis Urheberrecht
Die rechtlichen Fragen beginnen nicht erst beim KI-generierten Bild. Was unterscheidet ein Originalwerk von einer KI-Nachahmung? Was passiert, wenn Stimmen imitiert, Texte reproduziert oder Ereignisse täuschend echt erfunden werden? Und wer trägt die Verantwortung, wenn KI falsche Aussagen liefert oder Entscheidungen trifft, die nicht ausreichend überprüft wurden? „KI RECHT einfach“ behandelt deshalb neben Kennzeichnungspflichten auch Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Desinformation und Haftungsfragen. Denn auch wenn Inhalte mithilfe von KI erstellt werden, bleibt die Verantwortung bei den Menschen und Unternehmen, die sie einsetzen.
Der richtige Umgang
Entscheidend ist daher nicht nur, was KI kann, sondern wie verantwortungsvoll wir mit ihren Ergebnissen umgehen. Wer muss prüfen? Wann muss gekennzeichnet werden? Wo braucht es eine Einwilligung? Und wer steht letztlich für mögliche Schäden ein?
„Künstliche Intelligenz bedeutet nicht automatisch künstliche Unschuld. Daher lauten die drei wichtigsten KI-Regeln: Daten schützen, Ergebnisse prüfen, Verantwortlichkeiten klären“, betont Herbert Sojak, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Marketing und Fachgruppen-Ausschuss-Mitglied. Der verantwortungsvolle Einsatz beginnt bereits bei der Auswahl geeigneter Tools und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit „KI RECHT einfach“ unterstützt die Fachgruppe ihre Mitglieder dabei, KI rechtssicher, professionell und mit der notwendigen menschlichen Verantwortung einzusetzen.
Alle 13 Fragen und Antworten online
Der vollständige Beitrag von Mag. Philipp Zeidlinger ist im Werbemonitor, dem Informationsmedium der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, abrufbar.


















