Digital Services Act
EU-Verordnung in Kraft
Seit 17. Februar 2024 gilt mit der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) ein neuer Rechtsakt in Österreich, der die Verpflichtungen von Vermittlungsdiensten umfassend neu regelt.
Der DSA soll ein sicheres Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte – einschließlich der Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer – sichergestellt werden. Ebenfalls kommt mit dem DSA eine neue Aufsichtsstruktur, die auf EU-Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, kurz DSCs) umfasst. Diese Aufgabe erfüllt die Kommunikationsbehörde Austria.