BeWERTung
Sind der Preis und der Wert meines Unternehmens das gleiche?

Eingangs muss ich Ihnen gleich die Hoffnung nehmen. Der Wert des Unternehmens kann erheblich vom tatsächlich bezahlten Preis abweichen. Es kommt auf viele Faktoren an. Wie bin ich positioniert? Gibt es Sachwerte, die für den Käufer interessant sind? Kauft ein Mitbewerber mein Unternehmen? Viele Fragen …
Beginnen wir mit der klassischen Wert-Feststellung. Welche Möglichkeiten haben Sie, um Ihr Dienstleistungsunternehmen bewerten zu lassen? Sind alle Bewertungsarten gleich geeignet?
Methoden zur Bewertung
Nein, das sind sie nicht. Durchgesetzt haben sich die Substanzwert- und die Ertragswert-Methode. Vereinfacht ausgedrückt werden beim Substanzwert alle Anlagegüter und dinglichen Werte erfasst und monetär bewertet. Diese Methode ist daher eher bei Unternehmen mit entsprechenden Aktiva geeignet. Bei Dienstleistungsunternehmen stehen hier oftmals nur wenige Werte, die für einen Käufer interessant sein können. Diese Methode schafft oft nur Kenntnis des „Mindestpreises“, da z. B. immaterielle Werte gänzlich außer Acht gelassen werden. Mit anderen Worten: Niemand will ein gebrauchtes Notebook. Und wenn doch, dann will man dafür nichts bezahlen …
Bewertung via Substanzwert- oder Ertragswert-Methode.
Bei der Ertragswertmethode wird der Wert des Unternehmens anhand der zu erwartenden Überschüsse errechnet. Sie stellt die Lage aus Sicht eines Investors dar. Als Basis dienen meist die Ergebnisse der letzten drei Jahre sowie die Planzahlen der kommenden drei Jahre. Zuerst werden die vergangenen Jahre um außergewöhnliche oder einmalige Aufwendungen oder Einnahmen bereinigt.
Daraus wird dann der zukünftig erreichbare Gewinn für die kommenden drei Jahre hochgerechnet. Aus Sicht eines neutralen Beraters ist dabei nur eine marginale Verbesserung realistisch. Zu große Sprünge im Ergebnis lassen sich meist nicht bewerkstelligen. Nun wird der sogenannte „Kapitalisierungszinssatz“ festgelegt. Dieser ergibt sich aus dem Zins, der aus einem eher „risikolosen“ Investment erzielbar wäre, und dem Aufschlag, den der Investor für das hohe Risiko bei einem kleineren Unternehmen erzielen möchte. Mit Hilfe einiger Formeln kann nun mehr oder weniger kompliziert ein Wert errechnet werden, der realistisch erreichbar ist.
Wichtige Fragen
Jetzt sollten sich Übernehmer und Übergeber einige Fragen stellen, die wesentlich und oft nicht leicht zu beantworten sind:
- Hängt der Erfolg überdurchschnittlich vom Unternehmer/Eigentümer ab oder liegt die Wertschöpfung bei Mitarbeitern (die übernommen werden können)?
- Wie ist die Struktur der Mitarbeiter? (Alter, Aufgaben, verwandt mit dem Übergeber?)
- Wie verteilt sich der Umsatz auf die Kunden? Ist dieser gut und gleichmäßig verteilt oder haben wenige Großkunden den Löwenanteil am Umsatz?
- Welche Alleinstellungsmerkmale hat das Unternehmen am Markt?
- Welche Faktoren wirken sich auf das Wachstumspotenzial positiv oder negativ aus?
- Wie sind Ruf bzw. Bewertungen des Unternehmens?
- Wird die Mitarbeit des Übergebers noch eine gewisse Zeit gewünscht?
- In welcher Form kann die Mitarbeit erfolgen?
Anzuraten wären auch noch sorgfältige Blicke auf die Buchhaltung. Ein Gespräch mit dem Steuerberater über die Verhältnisse schadet nie. Wann war die letzte Prüfung des Finanzamtes? Ist rechtlich alles in Ordnung oder sind Gerichtsverfahren anhängig? Je nachdem, ob es sich um einen Asset-Deal (es werden nur Assets verkauft) oder einen Share-Deal (es werden Gesellschaftsanteile verkauft) handelt, gibt es unterschiedliche Wege, die zum Ziel führen können.
Welche Unterlagen und Schritte sind nun notwendig?
Die letzten vier Jahresabschlüsse samt aktuellem Anlageverzeichnis sowie die aktuellen Jahreszahlen in Form der Saldenliste sind unabdingbar. Weiters empfiehlt sich ein Blick in die Liste der offenen Posten bei Kunden und Lieferanten. Eine Kunden-Umsatzliste gibt Auskunft darüber, wie breit ein Unternehmen aufgestellt ist. Die Planrechnung sollte durch einen Profi unterstützt werden. Besonders wichtig sind dabei die Annahmen, diese sollten mit Bedacht getroffen werden. Um gute Annahmen zu treffen, sind aussagekräftige Unterlagen der letzten Jahre notwendig. Und spätestens hier sollte jedem interessierten Leser klar sein, dass allzu schön gestaltete Bilanzen vielleicht steuerlich Vorteile bieten, aber spätestens beim Verkauf zum Boomerang werden.
Von Bedeutung sind die betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung in Fragen des Unternehmenskaufs. So wie sich die Kunden und Auftraggeber auf die Leistungen der Agentur verlassen, so sollten sich auch Käufer und Verkäufer von Unternehmen auf die verbindlichen Aussagen der Berater verlassen können.
Wichtig sind die betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung bei einem Unternehmenskauf.
Wenn erst einmal der Preis und ein Fahrplan festgelegt wurden, so stellt sich die Frage nach der steuerlichen Bewertung (wie viel vom Kaufpreis bekommt Vater Staat?) und der Vermeidung von Risken (wie entgehe ich Haftungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen?). Für all das gibt es die Unternehmensberater. Und die besten von ihnen sollen sich in Niederösterreich und Wien niedergelassen haben. Sagt man …