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Ideenklau? Nein danke!

Urheberschutz mit Blockchain

Foto: iStock.com/Andrey Suslov

Gute Eingebungen fallen meistens nicht vom Himmel. Sie erfordern eine gehörige Portion Kopfarbeit und in ihnen stecken viel Zeit sowie Mühe. Daher ist es umso verständlicher, dass Urheber ihre kreativen Werke schützen wollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dem Ideenklau entgegenzuwirken. Eine wesentliche ist der Service der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit der innovativen Blockchain-Technologie.

Nach dem Pitch taucht die Idee plötzlich woanders auf. Von diesem Horrorszenario können Agenturen ein Lied singen. Daher ist es wichtig, die eigene Urheberschaft an einer Kreation zu dokumentieren und den Zeitpunkt belegen zu können, wann etwas geschaffen wurde. Der Urheber erhält einen Zeitnachweis für sein Werk. Egal ob Werbekonzepte, Text oder Grafik – hier hilft der Blockchain-Service der WKÖ, die Werke zu sichern. Mit dem Datenzertifizierungsservice lässt sich die Echtheit digitaler Daten mithilfe der neuesten Blockchain-Technologie zuerst bestätigen und im Fall der Fälle überprüfen. Allerdings: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!

Check der Markenidee
Nichts ist für einen Kreativen bei der Präsentation seiner Einfälle unangenehmer, als dann zu entdecken oder vom Kunden zu hören, dass genau dieser Entwurf bereits beim Patentamt registriert ist. Bereits in der Entwurfsphase ist es sinnvoll, grob abzuklären, ob es sich lohnt, den Gedanken weiterzuverfolgen.

Nach dem Pitch taucht die Idee plötzlich woanders auf

Jeder kennt das: Ein hervorragender Einfall für Werbekonzepte, Illustrationen, Markennamen oder andere Werbesujets wird bis spät in die Nacht hinein für einen Pitch entwickelt. Morgens geht es siegessicher zur Präsentation beim Kunden. In diesem Zeitraum entsteht oft ein Vakuum, in dem die kreative Schöpfung des Ideengebers in höchster Gefahr schwebt. Nach einer gelungenen Darstellung kommt es – wie die Praxis zeigt – gar nicht so selten vor, dass eine Agentur den Pitch nicht gewinnt. Wochen später stellt sie voller Überraschung fest, dass die eigene Idee plötzlich woanders aufscheint.

Abwehr von Plagiatsvorwürfen
Es gibt aber noch eine unangenehme Situation, wenn der Spieß umgedreht und der Agentur vorgeworfen wird, eine Konzeption kopiert zu haben. Denn in solchen Momenten von Ideenklau beginnt der lange Weg einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung. Die ersten berechtigten Fragen der Anwälte und Richter sind: Können Sie belegen, dass Sie tatsächlich der Urheber sind, und haben Sie einen objektiven zeitlichen Nachweis zur Verfügung? Mit dem Datenzertifizierungsservice ist die Bestätigung von Zeitpunkt und Urheberschaft klar vorhanden.

Um Urheberrechts-Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, gibt es folgende Empfehlungen:

  • Recherche (vor allem bei Logos) vor der Entwurfsarbeit, so umfassend wie möglich
  • Suche in Datenbanken und Markenverzeichnissen
  • Thematische, regionale Eingrenzung
  • Überblick über Slogans, Logos, Marken der Kundenkonkurrenz

In Österreich können Logos doppelt geschützt sein: durch das Urheberrecht (bei ausreichender Individualität und Originalität) und durch das Markenrecht als Wort- und/oder Bild-Marke. Der Urheberrechtsschutz ergibt sich automatisch durch die Schaffung des Werkes, der Markenschutz erst durch Eintragung in das Markenregister. Die Schutz fristen sind unterschiedlich lang. Urheberrecht: 70 Jahre ab Tod des Urhebers. Markenrecht: 10 Jahre ab Eintragung ins Markenregister (kann aber beliebig oft verlängert werden).

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