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Künftig verboten

„natürlich“ oder „klimaneutral“

Foto: iStock.com/Dimitris66

Das europäische Parlament hat diese Woche die Einigung zur Empowering-Consumers-Richtlinie final angenommen.

Damit werden sowohl die Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken als auch die Richtlinie über die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher abgeändert. Beispielsweise wird die Liste der als unlauter klassifizierten Aussagen vor allem um ökologische Aspekte sowie um Informationen zur Haltbarkeit von Produkten erweitert. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“ werden künftig verboten, sofern nicht bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie messbare und zeitgebundene Ziele.

Weitere Verbote
Es wird zudem explizit verboten, zu behaupten, dass Produkte aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt haben. Folglich bedeutet das für die Bezeichnung „klimaneutral“ (wenn sie im Sinne von „keine Treibhausgasemissionen wegen Ausgleichsmaßnahmen“ verwendet wird) das Aus. Es ist zu befürchten, dass diese Neuregelungen zu einem unverhältnismäßig großen Aufwand für Unternehmen führen können. Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird künftig nur dann erlaubt, wenn diese auf einem offiziellen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle eingeführt wurden. Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Zudem soll die Richtlinie mit dem noch in Verhandlung befindlichen Vorschlag für eine Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims) zusammenwirken.

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