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Checkliste bei Finanzprüfungen

Tipps, Grenzen und Pflichten

Foto: bacho12345 © 123RF.com

Wer soll genau was tun, wenn die Finanzpolizei oder der Prüfer vom Finanzamt vor der Tür steht?

TIPP des Steuerberaters:

  • Ruhe bewahren
  • Im Vorfeld mit der WK-Bezirksstelle, dem Steuerberater oder einer fachkundigen Person grundsätzlich die Vorgehensweise besprechen
  • Schulung des Personals

Pflichten Finanzpolizei

  • Ausweispflicht (Lichtbildausweis im Scheckkartenformat)
  • Grund des Besuchs angeben
  • Auskunft geben, was kontrolliert werden soll
  • Rechtsbelehrung
  • Laufenden Geschäftsbetrieb möglichst wenig beeinträchtigen
  • Beamte müssen immer zumindest zu zweit sein
  • Protokoll erstellen und Kopie aushändigen
  • Kontrolle: geeignet, erforderlich und angemessen

Grenzen Finanzpolizei

  • Gezieltes Durchsuchen nur dann, wenn es eine richterliche Anordnung gibt, diese muss VOR der Amtshandlung vorliegen (gestattet: „in Augenschein nehmen“)
  • Achtung: bei Gefahr in Verzug

Pflichten Unternehmer

  • Kontaktperson bzw. Ansprechpartner festlegen
  • Parteienvertreter (Steuerberater oder Rechtsanwalt) informieren und evtl. beiziehen
  • Abklären, ob man als Beschuldigter, Verdächtiger, Zeuge oder als Auskunftsperson befragt wird

Unternehmer bitte beachten

  • Keine Unterlagen aushändigen oder Kopien anfertigen (Dokumente nachreichen)
  • Evtl. Protokoll aufnehmen
  • Nicht ratsam: körperlicher Widerstand gegen die Amtshandlung (Beschwerde möglich)

Registrierkasse-Nachschau

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