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Berufshaftpflicht um € 22,20

Risiko abfedern

Foto: 123rf.com/piksel

Der Gruppenvertrag der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation bietet eine kostengünstige Leistung zu hervorragenden Konditionen. Die Versicherung ist genau auf die Bedürfnisse der Werbebranche zugeschnitten und hilft umfassend bei Missgeschicken, die leicht im Agenturalltag entstehen können.

Eine Agentur gestaltete die Website für einen Kunden und veröffentlichte eine Datenschutzerklärung, die mit dem Sourcecode eines Fremdunternehmens generiert wurde. Was fehlte, waren der Quellverweis und die Verlinkung. Damit wurden die Immaterialgüterrechte des Fremdunternehmens rechtswidrig verletzt. Der Anwalt des Unternehmens kontaktierte die Agentur und forderte Kostenersatz. Hier half die Versicherung umgehend, abzüglich des Selbstbehalts wurde die Forderung beglichen.   

Gruppenvertrag
Die Fachgruppe bietet schon seit vielen Jahren diese einzigartige Aktion an – ein geförderter Gruppenvertrag mit hervorragenden Konditionen zu jährlichen Kosten von nur 22,20 Euro. Immerhin beträgt die Versicherungssumme 50.000 Euro pauschal für Sach- und Personenschäden sowie 25.000 Euro für Vermögensverluste. Die Versicherung ist damit genau auf die Werbebranche zugeschnitten. Gedeckt sind Sachschäden und Personenschäden. Weiters ist die Verletzung von Persönlichkeitsrechten inkludiert, klassisches Beispiel: Ein aus dem Internet heruntergeladenes Bild wird anderweitig verwendet, obwohl der Nutzer über keine Rechte dazu verfügt.

Praxisbeispiele
Eine Druckerei sollte eine Broschüre auf der Rückseite stanzen. Das ging schief, denn der gesamte Text und die Fotos wurden gestanzt und die Broschüre war somit nicht zu verwenden. Ein Kunde bestellte bei einer Agentur 500 Kugelschreiber und war mit dem Produkt zufrieden. Dann ging leider die Nachbestellung daneben – es wurde die falsche Type des Kulis bestellt und geliefert. Wie heute fast schon üblich, erfolgte die Zustellung direkt an den Kunden. Dieser bemerkte den Fehler und urgierte eine Neubestellung für sich ohne weitere anfallende Kosten. Der Lieferant nahm die Ware nicht zurück, weil sie mit einer Wort-Marke bedruckt war. Bei beiden Fällen kam die Versicherung zum Tragen.

Auch Geschichten wie diese kennen sicher einige Kreative: Eine Werbeagentur erhielt einen Auftrag zur grafischen Gestaltung und Produktion von Geschäftsdrucksorten (Visitenkarten, Briefpapier, Kuverts etc.). Die Freigaben für das Design und die Kosten der Produktion wurden erteilt. Aus zeitlichen Gründen verzichtete man auf eine Produktionsfreigabe (Farbabweichungen, Papier etc.) und übermittelte die Dateien an die Druckerei. Es erfolgte keine Kontrolle des Andrucks und es wurde keine zusätzliche Freigabe des Unternehmens eingeholt. Nach dem Druck der Produkte kam es zu einer Reklamation seitens des Auftraggebers, der mit den gedruckten Farbtönen unzufrieden war. Was war geschehen? Das Unternehmen erhielt digitale Muster bzw. druckte diese selbst aus (im Rahmen der Designentwicklung). Die Farben wurden nicht korrekt dargestellt und waren vor allem auf digitalen Endgeräten nicht farbverbindlich. Das Ergebnis war fehlerhaft. Hinzu kam, dass die Prägung bei den Visitenkarten nicht dem gewünschten Ergebnis entsprach. Auch der Farbton des verwendeten Papiers entsprach nicht der Vorstellung des Kunden. Der Schaden belief sich in diesem Fall auf die Produktionskosten der Druckerei.

Nur für Mitglieder der WKNÖ
Das Angebot gilt nur für Mitglieder der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Fest steht: Mit dieser Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich erfolgreich vor fremden Forderungen. 

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