Lehrlingsentschädigung

Lehrlingsentschädigung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Juni 2012 eine Grundsatzentscheidung (Anlassfall war der Bereich Taxi – Personenbeförderung) veröffentlicht, wie die Lehrlingsentschädigung zu bemessen ist, wenn für die Branche kein entsprechender Branchenkollektivvertrag zur Anwendung kommt. In kollektivertragsfreien Bereichen (also für den Bereich der Bundesländer-FG) gibt es keine Regelung über die Mindest-Lehrlingsentschädigungen. Der OGH kam zur Entscheidung, dass für Lehrlingsentschädigungen bei Fehlen einer kollektiven Regelung die Mindestsätze eines lehrberufsnahen Kollektivertrages (= KV Werbung Wien, Kollektivvertragsdatenbank) maßgebend seien. Nach diesem Urteil haben sich die in den Bundesländern bezahlten Lehrlingsentschädigungen an der Höhe der entsprechenden Regelungen des Wiener Kollektivvertrags zu orientieren.