Werbemonitor der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Niederösterreich

Mitgliederservice : Ideentresor

Kampf gegen den Ideenklau - der Ideentresor

Sie haben eine gute Idee, einen guten Slogan, eine innovative Kreation entwickelt und wollen diese Idee für sich allein? Ohne gleich das Patentamt zu bemühen (Info weiter unten) wollen Sie, dass festgehalten ist, dass Sie es waren, der/die diese Idee hatte?

Dann hüten Sie Ihren Schatz im Ideentresor des Fachverbands Werbung. Dort können Sie Ihre gute Idee, Ihren guten Slogan, Ihre innovative Kreation hinterlegen. Durch eine Bestätigung des Verbands halten Sie sodann den Nachweis in Händen, wann Sie Ihren Schatz im Ideentresor untergebracht haben – im Fall eines Urheberrechtsstreits von unschätzbarem Vorteil.

Im Ideentresor werden alle einlangenden Ideen katalogisiert und über einen Zeitraum von sieben Jahren in einem Tresor gratis aufbewahrt. Der Fachverband akzeptiert nur Einreichungen in einem verschlossenen Kuvert. Nach Einlangen des Kuverts erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.

Bitte beachten Sie: Die Kuverts werden selbstverständlich nicht geöffnet. Es erfolgt auch keine Überprüfung, ob es sich bei den einlangenden Ideen um "schützenswerte Ideen" handelt. Durch Hinterlegung Ihrer Idee beim Fachverband stellen Sie jedoch die zeitgerechte Einreichung bei einer zuverlässigen Stelle sicher.

Schicken Sie Ihre Ideen an:

FV Werbung und Marktkommunikation
"Ideentresor"
Wiedner Hauptstraße 63
1040 Wien

Grundsätzlich empfiehlt die Fachgruppe Werbung und Marktkommunkation NÖ aber folgende Vorgangsweise um Urheberrechts-Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen:

Gesucht wird per Internet:

In Österreich können Logos doppelt geschützt sein: durch das Urheberrecht (bei ausreichender Individualität und Originalität) und durch das Markenrecht als Wort- und/oder Bild-Marke. Der Urheberrechtsschutz ergibt sich automatisch durch die Schaffung des Werkes, der Markenschutz erst durch Eintragung in das Markenregister. Die Schutzfristen sind unterschiedlich lang. Urheberrecht: 70 Jahre ab Tod des Urhebers. Markenrecht: 10 Jahre ab Eintragung ins Markenregister (kann aber beliebig oft verlängert werden).

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