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Zu viel zu tun! Was nun?

So gehen Sie es an!

Tipps vom Steuerberater, wenn Ein-Personen-Unternehmen wachsen.

Sie haben vor nicht allzu langer Zeit Ihr Unternehmen gegründet? Sie haben Kunden gefunden, die Ihnen Aufträge erteilen? Sie haben schon einige Aufträge zur vollsten Zufriedenheit der Kunden abgeschlossen – Sie kommen nur nicht dazu, eine Rechnung zu schreiben? Sie haben praktisch alles außer Zeit. Die Arbeit macht Ihnen Spaß, wenn nicht der lästige Bürokram wäre. Sind Sie derzeit in Ihrem Unternehmen Chef, Kreativabteilung, Lektorat, Buchhalter, Hausmeister und Reinigungskraft in Personalunion? Im Businessplan stehen ganz andere Zahlen, als die Realität liefert? Die Realität liefert gar keine Zahlen…

Wenn Sie sich bei einer oder mehrerer dieser Aussagen wiederfinden, lesen Sie weiter! Erst mal herzlichen Glückwunsch zur Gründung Ihres Unternehmens! Die schwierige Startphase haben Sie schon hinter sich, jetzt geht es um Ihre Zukunft und die Ihrer Firma.

Ihr Betrieb befindet sich gerade in der ersten Wachstumsphase.
Die ersten Gedanken keimen, ob nicht die Anstellung des ersten Mitarbeiters zielführend wäre. Vielleicht brauchen Sie auch schon zwei Mitarbeiter? Doch hier ist erhöhte Vorsicht aus unternehmerischer Sicht geboten. Ein Mitarbeiter, dessen Aufgabe es ist, sich um telefonische Anfragen zu kümmern, die Post zu erledigen und am besten auch noch die Buchhaltung, ist goldwert und dementsprechend teuer. Um abschätzen zu können, wie viel der Beschäftigte das Unternehmen kostet, rechnen Sie mit dem rund Zweieinhalbfachen des Nettogehalts des Mitarbeiters. Für den ersten Angestellten gibt es Förderungen sowohl von der Wirtschaftskammer als auch vom Arbeitsmarktservice. Bevor Sie sich entscheiden, einen solchen einzustellen, sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater vereinbaren, der Ihnen alle Gestaltungsmöglichkeiten erklären kann und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung finden wird. 

"Im Businessplan stehen ganz ander Zahlen, als die Realität liefert? Die Realität liefert gar keine Zahlen…"

WICHTIG: Jeder Mitarbeiter muss VOR Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Dazu braucht man mindestens folgende Informationen: Name und Anschrift, Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum des künftigen Mitarbeiters. Möglicherweise kommen Sie zu der Auffassung, dass Mitarbeiter (noch) nicht der Weisheit letzter Schluss sind. Dann ist vielleicht Outsourcing ein Thema für Sie! Frei nach dem Motto: „Schuster, bleib´ bei deinem Leisten“, können Sie sich auch Profis ins Boot holen, die dann alle genau das machen, was sie am besten können.

Kreativität und Buchhaltung, ein Paar der Gegensätze.
„Kreative Menschen sind oft schlechte Buchhalter, Buchhalter sind selten kreativ.“ Diese Aussage trifft meiner Erfahrung nach durchaus oft zu. Woran könnte diese gegenseitige Ablehnung zwischen Buchhaltung und Kreativität liegen? Buchhaltung ist für den, der sie machen muss, (meistens) langweilig und verlorene Zeit. Die für ein Einzelunternehmen notwendige Buchhaltung besteht, vereinfacht gesagt, aus zwei Teilen: der Sammlung der Belege, die immer in der Firma liegen wird, und der Buchhaltung (Weiterverarbeitung der Belegsammlung) an sich, die outgesourced werden kann. Für einen schöpferischen Menschen ist die Belegsammlung ein Horror, aber trotzdem wichtig – dafür reichen fünf Minuten am Tag, wenn man sich täglich dazu aufraffen kann. Je besser die Belege vorbereitet sind, desto weniger Aufwand ist die Buchhaltung auch für den Profi.

Die Mehrwertsteuer. Eine Steuer, um die sich Märchen und Mythen ranken.
Da es Ihrem Unternehmen relativ gutgeht und Sie mehr Arbeit als Zeit haben, sollten Sie sich auch gleich dringend Gedanken um die Mehrwertsteuer machen. Fest steht, dass Sie bis 42.000 Euro Umsatz pro Jahr die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes nutzen können und die Mehrwertsteuer für Sie nicht zum Tragen kommt. Sollten Sie aber diese Grenze überschreiten, sind Sie ab dem Moment des Überschreitens, aber doch rückwirkend ab dem ersten Euro Umsatz in diesem Jahr in der Umsatzsteuerpflicht. Mein eindringlicher Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater!

"Klischee? Kreative Menschen sind oft schlechte Buchhalter, Buchhalter sind selten kreativ.“

Auch die Sozialversicherung der Selbstständigen und das Finanzamt wollen ihre Anteile.
Das Wachstum des Unternehmens hat keinen und doch großen Einfluss auf die Leistungen an die SVS. Die Sozialversicherung bemisst grundsätzlich erst mal nach den Angaben des Versicherten. Die Abrechnung des laufenden Jahres wird in der SVS erst drei Jahre später durchgeführt, weswegen Sie sich auf eventuell auftretende Nachforderungen vorbereiten sollten. Zu guter Letzt erlauben Sie dem Steuerberater ein paar Gedanken zu einem seiner liebsten Themen: Ihrer Einkommensteuer. Nachdem die Gründungsphase hinter  Ihnen liegt, sollten die eventuell aufgetretenen Startverluste mittlerweile in Gewinne umgewandelt worden sein. Diese Startverluste sind aber nicht verloren und können gegen hinkünftige Gewinne aufgerechnet werden. Sie sollten aber trotzdem auf eine Einkommensteuernachzahlung vorbereitet sein, da Sie  wahrscheinlich bisher keine oder eine zu geringe Vorauszahlung tätigen. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater – wenn Sie keinen  haben, konsultieren Sie mich. Bei einem guten Kaffee lassen sich fast alle Fragen klären, auch wenn Sie sich fragen, ob dieser Steuerberater noch alle Tassen im Schrank hat.

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