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 Die Tätigkeit des Werbemittelherstellers umfasst die Einzel- oder Serienfertigung von Werbemitteln im Spritz-, Präge-, Stanz- und sonstigen Verfahren sowie das Formen und Konfektionieren der Erzeugnisse, soweit alle diese Tätigkeiten nicht handwerksmäßigen Gewerben vorbehalten sind. |
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