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30.09.08 14:01
Ende Juni 2008 ist das neue Berufsausbildungsgesetz zur Förderung von Lehrbetrieben in Kraft getreten. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Förderkriterien und Förderhöhe werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt.
Die Basisförderung gilt statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von Euro 1.000,-- für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, sie kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
• im 1. Lehrjahr 3 Lehrlingsentschädigungen, • im 2. Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen, • im 3. und 4. Lehrjahr jeweils 1 Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren).
Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie.
Blum II
Statt dem bisherigen Blum-Bonus der Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS – werden neue Lehrstellen in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils Euro 2.000,-- gefördert. Voraussetzung ist jeweils, dass das Lehrverhältnis für mindestens ein Jahr aufrecht ist
• Alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung
• Alle Lehrstellen in Unternehmen, dieerstmals Lehrlinge ausbilden für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
• Alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Die Förderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 beginnen, sie beträgt Euro 3.000,-- und kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
• Führung einer einfachen Ausbildungsdokumentation • Positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit • Die Tests können von den Lehrlingsstellen organisiert oder im Rahmen von anerkannten Lehrlingswettbewerben durchgeführt werden.
Ausbildungsverbünde
Gefördert werden auch Ausbildungsverbünde und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000,--. Zusätzlich können Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einer Gesamthöhe im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 250,-- gefördert werden. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse.
Weiterbildung der Ausbilder
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000,-- pro Jahr. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008.
Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Die Förderhöhe beträgt Euro 200,-- pro LAP mit gutem Erfolg und Euro 250,-- pro LAP mit Auszeichnung. Diese Förderung gilt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse.
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Gefördert werden Nachhilfekurse und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse oder Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von Euro 1.000,-- pro Lehrling bzw. 100 Prozent der Kosten für die Lehrlingsentschädigung bei Dienstfreistellungen. Diese Förderung tritt ab 28.6.2008 für alle Lehrverhältnisse in Kraft.
Gleichmäßiger Zugang zu den verschiedenen Lehrberufen
Ein bestimmter Anteil des Gesamtbudgets wird für die Förderung von Projekten reserviert, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben. Auch beim AMS gibt es nach wie vor Lehrstellenförderungen, um bestimmten benachteiligten Personengruppen ein Lehrverhältnis zu ermöglichen (Mädchen in Männerberufen, Jugendliche mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt, integrative Berufsausbildung, Erwachsene). Informationen über weitere Bildungsförderungen finden Sie in der Datenbank Bildungsförderungen des IBW-Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft. Betriebliche Förderungen aller Art sind in der Förderdatenbank auf WKO.at dargestellt.
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